Nutzer unabhängige Gebäudelüftung

 

Mit Aktualisierung der DIN 1946-6 im Dezember 2019 ist die Grundlage für die Nutzerunabhängige Gebäudebelüftung für Wohngebäude aktualisiert worden.

 

Der Bauherr wird in die Pflicht genommen, ein nutzerunabhängiges Belüften von Wohnimmobilien jederzeit sicherzustellen.

 

Die Unternehmungen des Handwerks haben die Pflicht den Immobilieneigentümer vor Sanierung auf die Risiken der Maßnahmen hinzuweisen.

 

Ein Lüftungskonzept ist zu erstellen.

 

Ziel ist es, die Immobilien weitgehend und dauerhaft, ohne Einschränkungen, wohnbar zu erhalten und zusätzlich eine gute Wohnraumhygiene zu erreichen.

 

 

 

Liebe Immobilieneigentümer,

 

wir legen Ihnen sehr nahe, den Energieberater Ihres Vertrauen rechtzeitig und umfangreich über Ihre Planungen zu unterrichten.

 

Bitte fragen Sie im Zuge der Energieberatungen immer auch nach dem Lüftungskonzept für Wohnimmobilien nach DIN 1946-6.

 

Vielen Dank!