Wir beraten Sie gerne über Förderprogramme, zum Beispiel das Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA genannt oder nach den KfW-Förderprogrammen.

 

Zunächst berechnen wir das Bestandswohngebäude im Ist-Zustand.

Hierbei kann zum Beispiel die vom BAFA geförderte Vor-Ort-Beratung, nach der "Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort", die Grundlage sein.

 

GEG-Nachweise können auch im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Energieausweises erbracht werden.

 

Im Gespräch zwischen Energie-Effizienz-Experten und Auftraggeber wird die gewünschte Maßnahmenkombination hinsichtlich ihrer Klassifizierung nach den KfW-Anforderungen und der EnEV angepaßt.

 

Anschließend kann der Bauherr substantielle Entscheidungen zur energetischen Sanierung in Schritten oder im Ganzen planen, welche er mit seiner Hausbank auf Verwirklichung der Maßnahmen bespricht.

 

Aktuelle Informationen über die Fördermöglichkeiten finden Sie detaillreich auf den Seiten des BAFA und der KfW-Bankengruppe.

 

Falls Sie hierzu Fragen haben, beraten wir Sie selbstverständlich sehr gerne. Bitte sprechen Sie uns an, vielen Dank.