Wohn- und Nichtwohngebäude

 

 

Wärmeschutz-Nachweise für Neubau-Planungen, für Erweiterungen im Bestand, für Sanierungsmaßnahmen:

 

Bitte überlassen Sie uns Ihre Neubau-Planungen in Papierform, z.B. im Maßstab 1:100 oder 1:50. Es ist auch möglich uns PDF.-Dateien oder DWG.-/DXF.-Dateien zu überlassen.

 

Gerne erstellen wir für Sie ein Angebot für die Baugenehmigungsphase Ihres Projektes.

 

Für den Fall, dass Sie noch nicht endgültig über Ihre Ausführungsmöglichkeiten Bescheid wissen, beraten wir Sie auch hier sehr gerne.

 

Ein probates Mittel um herauszufinden, wohin die Ausführungsplanung Sie bringen kann, was wiederum hinsichtlich der Fördermittel sehr interessant sein kann, ist es uns frühzeitig mit dem Bauherrn und dem planenden Architekten an einen Tisch zu bringen. Somit können frühzeitige Überlegungen auf die GEG-Einhaltung oder die BEG-/KfW-Richtlinien-Einhaltung untersucht werden. Sollte der Bauherr verschiedene Planungs-Status haben, so bitten wir höflich um Gegenzeichnung auf den Plänen.

Für Sie erstellen wir gerne eine oder mehrere Varianten-Berechnungen für Ihre besondere Neubauplanungen, genauso gerne für Ihre Sanierungsplanungen, sowohl für Wohn-/Nichtwohngebäude.

 

Bitte überlassen Sie uns die vom TGA-Fachplaner aufgestellte Fachplanung für die Gebäudetechniken, z.B. Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung. Wir können diese Planungen, wenn diese vollständig sind für Sie in die Ergebnisberechnungen aufnehmend untersuchen, z.B. durch energetische Vorberechnungen.

Gerne bereiten wir auf Basis Ihrer Überlegungen und der Architektenplanung Ihnen verschiedene Varianten-Berechnungen an. In diesen Berechnungen können wir die TGA-Planungen variieren.

 

Bitte sprechen Sie uns an, vielen Dank.