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Energieausweise
 
 
Käufer und Mieter von Immobilien oder Wohnungen können sich anhand eines einheitlichen Energieausweises über die energetischen Qualitäten der Wohn- und Nichtwohnimmobilien informieren.
 
Der Energieausweis beinhaltet nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf einheitlicher Basis die Angaben zu Primär- und Endenergiebedarf von Immobilien. Er beinhaltet Verbesserungsvorschläge und zeigt -nach Vereinbarung- die Reduzierung des Energiebedarfes auf.
 
Der Energiebedarfsausweis stellt die energetische Qualität des Gebäudes zum Zeitpunkt der Ausstellung präzise dar. Er ist eine gute Vergleichsvariante für Objekte im Bestand.
 
Der Energieverbrauchsausweis gibt lediglich den Verbrauch über den Zeitraum von drei Jahren dar (diese Eigenschaft ist kurzfristig beeinflussbar). Er ist nicht so aussagekräftig wie der Bedarfs-Energieausweis. Der Energieausweis (Verbrauch) für Wohngebäude darf nur für Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten und mit weiteren Einschränkungen ausgestellt werden.
 
Beide Ausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Auf Wunsch überprüfen und aktualisieren wir bestehende oder bereits abgelaufene Energieausweise (Plausibilitäts-Check).
Hinweis für Käufer/Mieter von Immobilien: Bitte lassen Sie einen Ihnen aufgezeigten Energieausweis immer sachverständig überprüfen.