Vor-Ort-Energieberatung nach BAFA Richtlinie. BAFA ist die Abkürzung für Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle. Der Unternehmensstandort ist Eschborn.
 
Die Vor-Ort-Energieberatung beinhaltet die energetische Ist-Zustands-Analyse von Immobilien im Bestand.
Grunddaten z. B. die Lage des Gebäudes, die Bauweise, das Baujahr, die Heizwärme- und Warmwasser-Erzeugung, die Zahl der Wohneinheiten,  das beheizte Gebäudevolumen und die zugehörigen Hüllflächen werden ermittelt. Die Gebäudeaußenflächen werden fotografiert.
 
Auf der Grundlage des ermittelten energetischen Ist-Zustandes zeigt der Energieberater mehrere Varianten zur energetischen Verbesserung auf. Dabei werden wirtschaftlicher Aufwand und Nutzen dargestellt.
 

Die Vor-Ort-Energieberatung vergleicht den energetischen Ist-Zustand mit möglichen Varianten.
 
Der Energieberaterbericht, in Form des individuellen Sanierungsfahrplans zeigt Hinweise auf den zu erwartenden Energie-Einspareffekt im Hinblick auf den veränderten Heiz-/Endenergiebedarf nach Maßnahmen Durchführung.
Wichtige Empfehlungen werden verständlich dargestellt und beschrieben.
Der Bericht ist nach den Vorgaben des Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle, BAFA, Eschborn, in Zusammenarbeit mit dem BMWi, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, aufzustellen.
 

Die Vor-Ort-Energieberatung beinhaltet das Abschlußgespräch mit dem Beratungsempfänger.
 
Das Beratungsgespräch zeigt dem Auftraggeber auf, in welchem energetischen Zustand die Immobilie ist. Energieberater und Auftraggeber sprechen über die beabsichtigten Verbesserungsmaßnahmen, Förderprogramme, u. v. m. Der Energieberater zeigt die Reihenfolge von Einzelmaßnahmen oder kumulierten Maßnahmen auf.
 

Die Berechnungsergebnisse werden im individuellen Sanierungsfahrplan, iSFP, visualisiert. Für das Vorliegen einer geförderten qualifizierten Energieberatung, iSFP, stellt die Förderung eine Zusatzbelohnung in Höhe von 5% der förderfähigen Ausgaben, unter gewissen Anforderungen in Aussicht. 

 

In welchem Umfang wird die Vor-Ort-Energieberatung gefördert?
 
Der Beratungs-Zuschuss für die "Vor-Ort-Energieberatung" beträgt rd. 1.300 Euro für Ein-/Zweifamilienwohnhäuser, sowie rd. 1.700 Euro für Wohnhäuser ab drei Wohneinheiten. Bitte informieren Sie sich regelmäßig, z.B. auf Seiten des BAFA, unter: www.bafa.de. Es gelten die Bedingungen des BAFA.
 
Die Vor-Ort-Energieberatung wird u.a. von der KfW-Bankengruppe empfohlen für eine weiterführende Betreuung Ihrer Immobilien für geplante energetische Sanierungen, z.B. nach den BEG-Förderprogrammen. (gute Fördermöglichkeiten)
 
Hinweise:
 
Für die Erstellung einer qualifizierten Energieberatung braucht der Auftragnehmer in heutigen Zeiten (Corona-Pandemie) einen angemessenen zeitlichen Vorlauf und eine vollständige Datenüberlassung vom Auftraggeber bei der Erteilung des Auftrages.
 
Sie wünschen sich doch eine qualifizierte Beratung. Bitte sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Energie-Effizienz-Experten.
 
Sie können wesentlich dazu beitragen, dass die Handwerker erst bei Ihnen klingeln, wenn Sie die energetischen Sanierungs-Maßnahmen zuvor ausführlich erläutert bekommen haben.
 
Sie sind anschließend besser aufgestellt und wissen gut, welche energetischen Maßnahmen für Sie und Ihre Immobilien die "Sinnvollsten" sind.